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   BGH, 28.04.1994 - III ZB 25/92   

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https://dejure.org/1994,2186
BGH, 28.04.1994 - III ZB 25/92 (https://dejure.org/1994,2186)
BGH, Entscheidung vom 28.04.1994 - III ZB 25/92 (https://dejure.org/1994,2186)
BGH, Entscheidung vom 28. April 1994 - III ZB 25/92 (https://dejure.org/1994,2186)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Auszüge)

    Rechtsweg für Streitigkeiten über die Rückzahlung staatlicher Ausbildungsbeihilfen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1994, 2620
  • MDR 1994, 719
  • NVwZ 1994, 1138 (Ls.)
  • VersR 1995, 935
  • WM 1994, 1351
  • DVBl 1994, 1240
  • DÖV 1994, 1013
  • DRiZ 1995, 25
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 08.07.1982 - III ZR 60/81

    Sittenwidrigkeit eines Ratenkreditvertrages

    Auszug aus BGH, 28.04.1994 - III ZB 25/92
    Dies gilt nicht nur für die Verfolgung des anerkannten Anspruchs, sondern auch dann, wenn der Empfänger sich gegen seine Inanspruchnahme wendet (i. A. an BGHZ 102, 343).

    Ob ein Rechtsgeschäft, das - wie hier das notarielle Schuldanerkenntnis vom 29. Februar 1984 - die Grundlage oder den Gegenstand einer Klage bildet, dem bürgerlichen Recht oder dem öffentlichen Recht zuzurechnen ist (§ 13 GVG; § 40 VwGO), richtet sich nach dem Gegenstand und dem Zweck des Rechtsgeschäfts, d.h. es kommt darauf an, ob die von den Beteiligten getroffene Regelung einen vom bürgerlichen Recht oder vom öffentlichen Recht geordneten Sachbereich betrifft (st.Rspr.; vgl. Senatsurteil BGHZ 102, 343, 347 m.w.N.).

    Der Senat hat - für das Schuldanerkenntnis eines Beamten gegenüber dem Dienstherrn, der zuviel gezahlte Dienstbezüge zurückfordert - bereits ausgesprochen, daß Ansprüche aus einem Schuldanerkenntnis nicht vor dem ordentlichen Gericht, sondern im Verwaltungsrechtsweg zu verfolgen sind, wenn das Schuldanerkenntnis an die Stelle einer sonst möglichen Regelung durch Verwaltungsakt getreten ist (vgl. Senatsurteil BGHZ 102, 343).

  • BGH, 12.11.1992 - V ZB 22/92

    Zivilrechtsweg bei Grundbuchberichtigung nach nichtiger DDR-Beurkundung - Bindung

    Auszug aus BGH, 28.04.1994 - III ZB 25/92
    Das Erfordernis eines neuen selbständigen Beschwerdegrunds (§ 568 Abs. 2 Satz 2 ZPO) gilt nicht (vgl. BGHZ 120, 198, 200 [BGH 12.11.1992 - V ZB 22/92]; BGH Beschluß vom 12. Oktober 1993 - XI ZB 14/93 = WM 1993, 2078 [BGH 12.10.1993 - XI ZB 14/93]).
  • BGH, 12.10.1993 - XI ZB 14/93

    Rückzahlung von Beträgen im Transferrubel-Zahlungsverkehr

    Auszug aus BGH, 28.04.1994 - III ZB 25/92
    Das Erfordernis eines neuen selbständigen Beschwerdegrunds (§ 568 Abs. 2 Satz 2 ZPO) gilt nicht (vgl. BGHZ 120, 198, 200 [BGH 12.11.1992 - V ZB 22/92]; BGH Beschluß vom 12. Oktober 1993 - XI ZB 14/93 = WM 1993, 2078 [BGH 12.10.1993 - XI ZB 14/93]).
  • BAG, 24.04.1996 - 5 AZB 25/95

    Rechtsweg zu den Arbeitsgerichten - Grundlage der Prüfung

    Auch nach dem Inkrafttreten der §§ 17 ff. GVG n.F. haben die obersten Gerichtshöfe des Bundes ihre Rechtsprechung zur Abgrenzung von öffentlich-rechtlichen und bürgerlich-rechtlichen Rechtsstreitigkeiten fortgeführt und die Auffassung vertreten, daß es auf die zur Begründung des Klagebegehrens vorgetragenen Tatsachen ankomme (BAG Beschluß vom 29. April 1994, BAGE 76, 343 = AP Nr. 26 zu § 2 ArbGG 1979; BGHZ 114, 1, 5 [BGH 28.02.1991 - III ZR 53/90]; 121, 367, 372; BGH Urteil vom 11. Februar 1994 - VZR 254/92 - NJW 1994, 1283; BGH Beschluß vom 28. April 1994 - III ZB 25/92 - DRiZ 1995, 25 [BGH 28.04.1994 - III ZB 25/92]; vgl. auch BFH Beschluß vom 29. Juni 1993 - VI B 108/92 - AP Nr. 20 zu § 2 ArbGG 1979).
  • BVerwG, 24.08.1994 - 11 C 14.93

    Unterwerfung unter die sofortige Zwangsvollstreckung in öffentlich-rechtlichem

    Es handelt sich um eine öffentlich-rechtliche Streitigkeit nichtverfassungsrechtlicher Art, die nicht durch Bundesgesetz einem anderen Gericht ausdrücklich zugewiesen ist (ebenso BGH, Beschluß vom 28. April 1994 - III ZB 25/92 -).
  • BVerwG, 06.07.1994 - 11 C 12.93

    Anforderungen an die Koppelung der Einbürgerung an die Rückzahlung von

    Mangels einer ausdrücklichen anderslautenden Rechtswegzuweisung ist für den Rechtsstreit der Rechtsweg zu den Verwaltungsgerichten eröffnet (wie BGH, Beschluß vom 28. April 1994 - III ZB 25/92 -).

    Der erkennende Senat schließt sich damit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (Beschluß vom 28. April 1994 - III ZB 25/92 -) an.

    Gegenstand und Zweck des seinerzeitigen Rechtsgeschäfts zwischen den Beteiligten betreffen damit einen vom öffentlichen Recht geordneten Sachbereich (vgl. BGH, Beschluß vom 28. April 1994 - III ZB 25/92 -, S. 6).

  • BVerwG, 08.06.1994 - 11 B 140.93

    Eröffnung des Verwaltungsrechtswegs zur Feststellung des Nichtbestehens eines

    Der Bundesgerichtshof hat in seinem Beschluß vom 28. April 1994 - III ZB 25/92 - (S. 7) ausgesprochen, daß auch dann nichts anderes gilt, wenn es sich um eine Klage des Schuldners zur Abwehr der Vollstreckung aus der notariellen Urkunde handelt und die Einwendungen sich auf den in der Urkunde festgestellten Anspruch selbst beziehen.

    Gegenstand und Zweck des seinerzeitigen Rechtsgeschäfts zwischen den Beteiligten betreffen damit einen vom öffentlichen Recht geordneten Sachbereich (vgl. BGH, Beschluß vom 28. April 1994, a.a.O., S. 6).

  • BGH, 21.11.1996 - V ZB 19/96

    Rechtsweg für eine Klage eines Grundstückseigentümers gegen die Deutsche Bahn AG

    § 568 Abs. 2 S. 2 ZPO gilt insoweit nicht, weil mit Rücksicht auf den Zweck der Zulassungsbeschwerde die Voraussetzung eines neuen selbständigen Beschwerdegrundes entfällt (BGHZ 120, 198, 200 m.w.N.; BGH, Beschl. v. 28. April 1994, III ZB 25/92, NJW 1994, 2620; nunmehr ebenso Baumbach/Lauterbach/Albers, ZPO, 54. Aufl., § 17 a Rdn. 13).
  • LG München II, 28.08.2019 - 2 T 3052/19

    Öffentlichrechtliche Streitigkeit nichtverfassungsrechtlicher Art bei Klage gegen

    Dem entspricht auch, dass Ansprüche auf Rückgewähr von Leistungen, die das Gegenstück des Leistungsanspruchs darstellen, in demselben Rechtsweg wie der Leistungsanspruch selbst geltend zu machen sind (vgl BVerwGE 25, 76; BVerwG NJW 95, 1104; BGHZ 103, 255 = NJW 88, 1731; BGH NJW 94, 2620; MDR 94, 719: selbst dann, wenn die Rückzahlungspflicht in notarieller Urkunde anerkannt wurde, aus der vollstreckt wird; Naumburg NVwZ 2001, 354 [Leinenbach LKV 2001, 450], für Rückforderung von Subvention).
  • BVerwG, 24.08.1994 - 11 C 23.93

    Koppelung der Einbürgerung an die Rückzahlung von Ausbildungsbeihilfen - Abgabe

    Es handelt sich um eine öffentlich-rechtliche Streitigkeit nichtverfassungsrechtlicher Art, die nicht durch Bundesgesetz einem anderen Gericht ausdrücklich zugewiesen ist (ebenso BGH, Beschluß vom 28. April 1994 - III ZB 25/92 -).
  • BAG, 21.05.1996 - 5 AZB 36/94
    Auch nach dem Inkrafttreten der §§ 17 ff. GVG n.F. haben die Obersten Gerichtshöfe des Bundes ihre Rechtsprechung zur Abgrenzung von öffentlich-rechtlichen und bürgerlich-rechtlichen Rechtsstreitigkeiten fortgeführt und die Auffassung vertreten, daß es auf die zur Begründung des Klagebegehrens vorgetragenen Tatsachen ankomme (BAG Beschluß vom 29. April 1994 - 3 AZB 18/93 (A) - AP Nr. 26 zu § 2 ArbGG 1979, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen; BGHZ 114, 1, 5; 121, 367, 372; BGH Urteil vom 11. Februar 1994 - V ZR 254/92 - NJW 1994, 1283; BGH Beschluß vom 28. April 1994 - III ZB 25/92 - DRiZ 1995, 25; vgl. auch BFH Beschluß vom 29. Juni 1993 - VI B 108/92 - AP Nr. 20 zu § 2 ArbGG 1979).
  • KG, 20.06.2006 - 19 W 5/06

    Rechtswegabgrenzung: Anspruch auf Herausgabe einer schenkweisen Zuwendung mit

    Auf diese Weise soll "das Streitverhältnis in diejenige Verfahrensordnung, die ihm nach der gesetzgeberischen Wertung in der Sache am besten entspricht," verwiesen werden (BGH a.a.O; ferner BGH NJW 1994, S. 2620 f).
  • VG Cottbus, 09.03.2015 - 3 K 1829/14

    Gesundheit, Hygiene, Lebens- und Arzneimittel (ohne Krankenhausrecht)

    Maßgeblich ist dabei, durch welche Rechtssätze der Sachverhalt entscheidend geprägt wird und welche Rechtssätze für die Beurteilung des Klagebegehrens heranzuziehen sind (vgl. BGH, Beschluss vom 28. April 1994 - III ZB 25/92 -, NJW 1994, 2620, juris Rn. 11).
  • AG Rheinberg, 25.02.1998 - 10 C 17/98

    Freiwillige Feuerwehr

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